Wahl erfolgt gemäß gesetzl. Richtlinien
Der offizielle Passus zu dieser Frage lautet:
Stimmberechtigt sind alle FDP-Mitglieder, die im Sinne des §7 KWahlG wahlberechtigt sind, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen, am Tag der Wahlversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.
Zur Wahl stehen in unserem Falle Kandidaten aus den Wahlbezirken, da wir derzeit nicht über den Luxus einer "Reservebesetzung" verfügen.
Dieser Kommentar ist von "Reservelistenaufstellung"


